Leistungskonzept

Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen legen die
Anforderungen für das Lernen in der Grundschule fest. Diese Anforderungen sind gleichzeitig Bezugspunkt für die gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie für die Feststellung der Lernergebnisse. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern durch differenzierenden Unterricht die jeweilige individuelle Förderung zukommen zu lassen, welche die Basis für das weitere Lernen darstellt. Die Lehrpläne der einzelnen Fächer weisen aus, welche fachbezogenen Kompetenzen zum Ende der Grundschulzeit von
den Schülerinnen und Schülern erworben sein sollen. Aufgabe der Lehrkräfte ist es, lernschwächere Schülerinnen und Schüler möglichst weit an diese Kompetenzen heranzuführen und lernstärkeren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, diese zu überschreiten.

Die neuen Lehrpläne in NRW, die seit dem Schuljahr 2022/2023 aufwachsend über vier Jahre hinweg verbindlich werden, und schulbezogene Entscheidungen zur Leistungsbewertung erforderten eine Anpassung unseres Leistungskonzept. Dieses liegt jetzt vor und kann hier eingesehen werden:

Einige Stellen sind gekennzeichnet. Hier werden inhaltliche Bereiche in unseren
Konferenzen noch weiter ausgearbeitet und sukzessive ergänzt.